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Restkostenversicherung

Restkostenversicherung

Als Beamter, Richter, Polizist, Beamtenanwärter oder beihilfeberechtigter Student erhalten Sie von ihrem Dienstherrn im Krankheitsfall eine Beihilfe.

Die Beihilfe deckt die im Krankheitsfall entstehenden Kosten zu einem Teil. Für den noch verbleibenden Kostenanteil brauchen Sie eine Restkostenversicherung.

Beihilfe und Restkostenversicherung

Die Höhe Ihrer Beihilfe ist abhängig von Ihrem Familienstand. Sie variiert teilweise von Bundesland zu Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent.

Klingt einfach, ist es jedoch nicht immer. Grund: Die Reformen des öffentlichen Gesundheitswesens haben auch Ihre Beihilfeansprüche nicht vor Kürzungen und Einsparungen verschont. Häufig ist Ihre Rechnung höher als der "beihilfefähige Betrag", den die Beihilfestelle anerkennt.

Die bessere Restkostenversicherung
Die LVM bietet Ihnen die Restkostenversicherung mit einem Zusatzschutz, der auch nicht beihilfefähige Kosten übernimmt.

Senken Sie schon heute Ihre Beiträge für`s Alter mit LVM-VorsorgePlus.

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