LVM

Ambulante Behandlung

Ambulante Behandlung

Garantierte Versorgung

Wenn Sie krank sind, wünschen Sie sich eine garantierte Versorgung, auf die Sie sich dauerhaft verlassen können.

Die Krankenvollversicherung der LVM bietet Ihnen den Baustein "Ambulante Behandlung" in 2 Varianten: "Optimal" und "Kostenbewusst".

Ihr Schutzbaustein für ambulante Behandlung in 2 Varianten

Die LVM-Krankenversicherung erstattet Ihnen Kosten für

  • Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen beim Arzt
  • Je nach Tarif: Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen beim Heilpraktiker Ihres Vertrauens
  • Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
  • Brillen und Kontaktlinsen

Vorteile für Sie

  • Sie möchten optimale Leistungen bei ambulanten Behandlungen: Wählen Sie "Optimal"
  • Sie haben Interesse an kostensteuernden Regeln für einen günstigen Beitrag? Wählen Sie "Kostenbewusst"
  • Garantierte Leistungen, die Ihnen niemand mehr wegnehmen kann
  • Sie bestimmen Ihren Beitrag selbst und sind Privatpatient

Verwandte Themen

Ohne Kompromisse mit der Variante "Optimal"

Wählen Sie die Variante "Optimal", wenn Sie beim Thema Gesundheit keine Kompromisse wünschen.

Ihre Vorteile

  • Freie Arzt- und Heilpraktikerwahl
  • Keine Zuzahlungen, keine Rezeptgebühren
  • Weniger Beitrag durch eine Selbstbeteiligung, sofern gewünscht
  • Beitragsrückerstattung bis zu 4 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit

Merkmale

Ambulante Heilbehandlung
Sie bekommen 100 Prozent der Kosten einer ambulanten Heilbehandlung von der LVM erstattet. Dazu zählen Arztleistungen wie Beratungen, Untersuchungen und Hausbesuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Heilpraktikerbehandlungen, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Für ambulante Psychotherapie erstatten wir bis zu 50 Sitzungen im Kalenderjahr.

Die LVM zahlt Ihnen die entstehenden Kosten bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte bzw. bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker.

Brillen und Kontaktlinsen
Die LVM bezahlt Ihre medizinisch notwendigen Brillengläser und Kontaktlinsen zu 100 Prozent, für Brillengestelle erhalten Sie maximal 100 Euro.

Selbstbeteiligung

Senken Sie Ihren Beitrag durch eine Selbstbeteiligung in Höhe von wahlweise 230 Euro, 560 Euro, 1.050 Euro oder 1.750 Euro pro Kalenderjahr. Alternativ bieten wir Ihnen auch eine prozentuale Selbstbeteiligung von 20 Prozent, maximal 1.750 Euro pro Jahr, an.

Verwandte Themen

Privatpatient mit der Variante "Kostenbewusst": günstiger Beitrag

Die Variante "Kostenbewusst" ist richtig für Sie, wenn Sie als Privatpatient behandelt werden möchten, aber nur für Leistungen zahlen möchten, die Ihnen wichtig sind.

Ihre Vorteile

  • Besonders günstiger Beitrag
  • Keine Rezeptgebühr
  • Einfluss auf den Beitrag durch die Wahl der Selbstbeteiligung
  • Beitragsrückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträgen
  • Preiswerte Aufwertung: Für wenige Euro im Monat sichern Sie sich das Recht, später in einen komfortableren Versicherungsschutz zu wechseln.

Merkmale

Ambulante Heilbehandlung
Ihr erster Ansprechpartner im Krankheitsfall ist der Hausarzt. Bei Überweisung des Hausarztes an einen Facharzt zahlen wir Ihnen die Behandlungen des Facharztes zu 100 Prozent. Ohne Überweisung durch den Primärarzt erstatten wir Ihnen bei Behandlungen durch Fachärzte 70 Prozent der Kosten. Für ambulante Psychotherapie erstatten wir bis zu 50 Sitzungen im Kalenderjahr.

Arznei- und Verbandmittel
Wir erstatten Ihre Kosten bis zu einem Rechnungsbetrag von 3.000 Euro zu 70 Prozent, den darüber hinausgehenden Betrag zu 100 Prozent.
Vorteil für chronisch Kranke: Ist der zu übernehmende Eigenanteil einmal angefallen, ersetzen wir im jeweiligen Folgejahr die erstattungsfähigen Aufwendungen bereits ab einem Betrag von mehr als 1.500 Euro zu 100 Prozent. Dies gilt, bis in einem Kalenderjahr die erstattungsfähigen Kosten für Arznei- und Verbandmittel den Betrag von 1.500 Euro unterschreiten.

Heilmittel
Dazu gehören z. B. Inhalationen, Bäder, medizinische Packungen, physikalische Behandlungen, Reizstrombehandlungen, Ergotherapie und Logopädie. Wir erstatten Ihnen 70 Prozent der Kosten.

Hilfsmittel
Dazu gehören z.B. Bandagen, Einlagen und Rollstühle. Wir erstatten Ihnen 70 Prozent der Kosten. Bei Hörgeräten bis zu einem Rechnungsbetrag von 1. 500 Euro, bei orthopädischen Schuhen bis zu einem Rechnungsbetrag von 300 Euro pro Kalenderjahr.

Begrenztes Risiko für Sie: Liegt der Rechnungsbetrag für ein Hilfsmittel über 500 Euro, beträgt Ihr Eigenanteil maximal 150 Euro. Denn wir ersetzen Ihnen die 500 Euro übersteigenden erstattungsfähigen Kosten zu 100 Prozent, wenn wir vorab eine Kostenübernahme geprüft und schriftlich zugesagt haben oder Ihnen das Hilfsmittel vermitteln oder beschaffen.

Brillen und Kontaktlinsen
Innerhalb eines Zeitraums von 3 aufeinander folgenden Jahren übernehmen wir insgesamt maximal 120 Euro Ihrer Kosten für Brillen (inklusive Reparaturen), Kontaktlinsen und Sehschärfenbestimmungen durch Optiker.

Selbstbeteiligung
Senken Sie Ihren Beitrag durch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 oder 600 Euro.

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