Privatpatient
im Krankenhaus
Zeitnahe Operationstermine, Einzelbettzimmer und Behandlung vom Chefarzt: So lautet die Wunschliste von gesetzlich krankenversicherten Patienten.
Mit einer LVM-Krankenhaus-Zusatzversicherung sind Sie Privatpatient im Krankenhaus.
Wahlleistungen Ihrer Krankenhauszusatzversicherung
- Privatärztliche Behandlung: Sie haben Anspruch auf Behandlung durch den Arzt Ihres persönlichen Vertrauens. Der Chefarzt ist Ihr ständiger Ansprechpartner. Er kennt Sie, nicht nur Ihre Krankenakte.
- Einzelbett- oder Zweibettzimmer: Sie sind komfortabel mit individueller Betreuung im Zweibettzimmer untergebracht. Je nach Tarifwahl übernehmen wir auch den Zuschlag für das Einzelzimmer.
Ihre Vorteile
- Niedrige Beiträge bis ins hohe Alter
- Freie Krankenhauswahl ohne Mehrkosten
- Ambulante Vor- und Nachbehandlung
- Tagegeld als Ausgleichszahlung bei Verzicht auf Wahlleistungen
Für einen begrenzten Zeitraum bieten wir Ihnen für Ihre Krankenhauszusatzversicherung einen reduzierten Beitrag. Mehr hierzu erfahren Sie unter "Details".
Privatpatient im Krankenhaus
Optimale Versorgung
Mit Ihrer Krankenhauszusatzversicherung sind Sie Privatpatient bei stationären Heilbehandlungen im Krankenhaus Ihrer Wahl.
- Privatärztliche Behandlung vom Chefarzt
Wir übernehmen die Kosten für die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt. Außerdem zahlen wir für die privatärztliche Vor- und Nachuntersuchung, die in Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus durchgeführt wird. - Zweibettzimmer oder Einzelbettzimmer
Wir kommen für Ihre Mehrkosten für die Unterbringung und Verpflegung im Zweibettzimmer auf, je nach Ihrer Tarifwahl auch für die Mehrkosten des Einbettzimmers. - Tagegeld als Ersatzleistung
Sie erhalten ein Tagegeld als Ersatzleistung, wenn Sie die Wahlleistung eines Ein- und eines Zweibettzimmers oder die privatärztliche Behandlung nicht nutzen möchten: Für Erwachsene zahlen wir bis zu 70 Euro, für Kinder und Junge Erwachsene bis einschließlich 20 Jahre bis zu 45 Euro.
Auf Ihren Wunsch: Weniger Beitrag – gleicher Schutz
Gerade in jungen Jahren bleibt oft nur wenig finanzieller Spielraum für eine Krankenhauszusatzversicherung.
Damit Sie nicht auf die Vorteile als Privatpatient im Krankenhaus verzichten müssen, bieten wir Ihnen für einen begrenzten Zeitraum einen reduzierten Beitrag – bei gleichen Versicherungsleistungen.
Wie das geht?
Wir verzichten für eine begrenzte Zeit auf so genannte Alterungsrückstellungen, die üblicherweise aus einem Teil des Beitrages aufgebaut werden. Sie bestimmen selbst, ab wann Sie zusätzlich den Sparbeitrag für die steigenden Kosten im Alter zahlen – spätestens mit Vollendung des 51. Lebensjahres. Tipp: Je früher Sie in die Normaltarife wechseln, um so günstiger wird Ihr Beitrag im Alter. Ihre Vertrauensfrau bzw. Ihr Vertrauensmann informieren Sie gern über die Details.