LVM

Pensionszusage

Arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage

Arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage

Die LVM-Pensionszusage erlaubt maßgeschneiderte Lösungen für gut verdienende Angestellte und Führungskräfte, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Sie bietet ein Höchstmaß an Gestaltungsmöglichkeit und schließt größere Versorgungslücken.

So funktioniert die arbeitnehmerfinanzierte LVM-Pensionszusage

Entgeltumwandlung vereinbaren
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber die Umwandlung eines bestimmten Gehaltsteiles in eine Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung. Die Gehaltsteile dürfen noch nicht ausgezahlt worden sein (aufgeschobene Vergütung).

Pensionszusage vom Arbeitgeber
Als Gegenleistung erhalten Sie eine wertgleiche Zusage auf eine Kapitalzahlung bei Erreichen des Rentenalters. Im vorzeitigen Todesfall steht Ihren Hinterbliebenen ebenfalls eine Kapitalzahlung zu.

Steuer- und sozialversicherungsfreier Aufbau durch die Pensionszusage
Für den Gehaltsteil, auf den Sie verzichten, zahlen Sie heute keine Steuern. Darüber hinaus sparen Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung bis zu 2.784 Euro jährlich (Stand 2013).

Verzinsung bis zum Rentenbeginn
Damit Ihre Ansprüche aus der Pensionszusage abgesichert werden, schließt Ihr Arbeitgeber bei der LVM Lebensversicherungs-AG eine wertgleiche Rückdeckungsversicherung ab. Dazu zahlt der Arbeitgeber den Betrag, auf den Sie bei der Gehaltszahlung verzichtet haben, als Beitrag in die Rückdeckungsversicherung ein. Durch Kapitalerträge steigt der Wert des Vertrags bis zum Rentenbeginn weiter an.

Kapitalzahlung bei Erreichen des Rentenalters
Mit Eintritt ins Rentenalter erhalten Sie aus Ihrer Pensionszusage eine Kapitalzahlung, die dem erreichten Wert der Rückdeckungsversicherung inklusive erwirtschafteter Erträge entspricht. Die Kapitalzahlungen werden erst bei Bezug der Leistungen besteuert. Wenn Sie sich das Kapital in 5 Raten über 5 Jahre verteilt auszahlen lassen, verteilen Sie Ihre Steuerlast optimal.

Flexibel und in der Höhe fast unbegrenzt

LVM-Pensionszusage – Höchstmaß an Flexibilität

Einmalige Umwandlung
Die Entscheidung über eine Entgeltumwandlung in Form der arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage können Sie jährlich neu und in beliebiger Höhe treffen, je nach Ihrem persönlichen Versorgungsbedarf und Ihrer persönlichen finanziellen Situation. So können Sie Ihre Altersversorgung nach Bausteinen individuell zusammenstellen.

Beitragshöhe
Die Beiträge können Sie unbegrenzt in die arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage einzahlen. Nur die Summe der Leistungen aus der gesetzlichen Rente und der gesamten betrieblichen Altersversorgung dürfen 75 Prozent des letzten Bruttogehalts nicht übersteigen (Angemessenheit).

So wächst der Wert Ihrer Pensionszusage

Der besondere Tipp zur Pensionszusage

Optimieren Sie Ihre Auszahlung, die Sie nachgelagert besteuern müssen.

  • Legen Sie die Besteuerung in das auf den Versorgungsfall folgende Kalenderjahr, um einen niedrigen Steuersatz für die Kapitalauszahlung zu erreichen.
  • Lassen Sie sich das Kapital nicht in einer Summe, sondern in 5 Raten über 5 Jahre verteilt auszahlen. So verteilen Sie Ihre Steuerlast optimal.

Unsere Vertragsmuster sehen diese Verbesserungen vor! Gerne helfen wir Ihnen und berechnen mit Ihnen gemeinsam Ihre Ansprüche.

LVM-Pensionszusage – ideal für hohe Einkommen

Die Vorteile der arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage

  • Steuervorteile
    Für den Gehaltsteil, auf den Sie verzichten, zahlen Sie heute keine Steuern. Dafür ist die spätere Kapitalzahlung mit dem dann in der Regel niedrigeren Steuersatz, den Sie als Rentner haben, zu versteuern.
  • Flexibel wie ein Baukastensystem
    Die Beitragszahlungen können Sie völlig frei gestalten: Sowohl der Einzahlungszeitpunkt als auch die Höhe der Beträge können jedes Jahr neu festgelegt werden. Die Flexibilität dieses Baukastensystems macht die Arbeitnehmer finanzierte Pensionszusage gerade bei erfolgsabhängigen Vergütungssystemen wie Tantiemen interessant.
  • Schließen der Versorgungslücke
    Durch Umwandlung aus unversteuertem Einkommen erreichen Sie durch die Steuerersparnis eine Top-Rendite bei zusätzlichem Risikoschutz!
  • Hinterbliebenenabsicherung
    Im vorzeitigen Versorgungsfall steht Ihren versorgungsberechtigten Hinterbliebenen eine Kapitalzahlung zu.
  • Erhalt der Ansprüche bei Ausscheiden
    Ihre Versorgungsansprüche bleiben erhalten. Ihnen steht der Wert zu, der sich bis zu Ihrem Ausscheiden aus Ihren Umwandlungsbeiträgen in der Rückdeckungsversicherung angesammelt hat.
  • Insolvenzschutz
    Bei Insolvenz des Arbeitgebers bietet Ihnen die Arbeitnehmer finanzierte Pensionszusage durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung die nötige Sicherheit. Zusätzlich besteht gegebenenfalls noch Insolvenzschutz über den Pensionssicherungsverein.
  • Sozialabgabenfreiheit
    Für den umgewandelten Teil besteht bis zu 2.784Euro jährlich (Stand 2013) keine Sozialabgabenpflicht. Die Leistungen unterliegen ggf. der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht der Rentner.

Wie wirkt sich die arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage
für Sie finanziell aus?

Berechnungsbeispiel
Eintrittsalter
40 Jahre
Endalter67 Jahre
Gehaltsverzicht einmalig
5.000 €
Angenommener Steuersatz bis zum Rentenalter
42 %
Verzicht auf Bruttogehalt
5.000 €
Lohnsteuerersparnis (bei Steuersatz 42 Prozent)
2.100 €
Ihr Nettoaufwand
2.900 €


Zusätzlich zur dargestellten Steuerersparnis kann sich durch die Umwandlung auch noch eine Sozialabgabenersparnis ergeben. Die Sozialabgabenfreiheit des Beitrags ist der Höhe nach auf 2.784 Euro jährlich begrenzt (Stand 2013). Die Zusage auf Kapital im Alter entspricht der Gesamtkapitalleistung inklusive voraussichtlicher Gewinne aus der Rückdeckungsversicherung. Außerdem besteht eine Hinterbliebenenabsicherung in Höhe des Wertes der Rückdeckungsversicherung.

Was kommt am Ende bei der Pensionszusage für Sie heraus?

Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren würde sich die Zusage analog zur Rückdeckungsversicherung erhöhen auf 12.988 Euro.*

Fazit: Sie verzichten auf 2.900 Euro Ihres Nettogehalts und dafür werden 5.000 Euro als Guthaben für die Pensionszusage angerechnet.

Auf die richtige Beratung kommt es an

  • Wir gestalten Ihr individuelles Versorgungspaket unter Berücksichtigung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Wir erstellen individuell ausgearbeitete Vorschläge für die Formulierung der Pensionszusage.
  • Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung, auch zu den Themen Direktversicherung, Pensionsfonds und Unterstützungskasse.

Anmerkungen

* Die Höhe der Leistung ist abhängig von dem gewählten Tarif Q3KG, insbesondere aber von der Höhe der Gewinnbeteiligung der Rückdeckungsversicherung und daher nur als Beispiel anzusehen. Die Höhe der zukünftigen Gewinnbeteiligung lässt sich nur unverbindlich darstellen, weil sie von den künftigen Kapitalerträgen, von der Sterblichkeit und von der Entwicklung der Kosten abhängt (Stand 2013).

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