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Freie Wahl für Sie
Die meisten Bundesbürger sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben lediglich die Wahl unter den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen. Sie als Selbstständiger und Freiberufler (Landwirte ausgenommen) unterliegen nicht der Versicherungspflicht und können daher die Vorteile einer privaten Krankenversicherung nutzen.
Das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten nach dem Solidarprinzip (Gesunde zahlen für Kranke, jung finanziert alt). Sie müssen jeden versichern, der einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht und unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, der sogenannten Versicherungspflichtgrenze verdient. Ausschlaggebend für den Beitrag ist das Einkommen und der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse. Keine Auswirkungen auf den Beitrag haben der Gesundheitszustand, das Alter, das Geschlecht und die Anzahl der Familienmitglieder. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind generell beitragsfrei mitversichert.
Erstklassiger Krankenschutz für Privatpatienten
Über die richtige Wahl Ihres Krankenversicherers werden Sie sich auch noch im Alter freuen. Die LVM Krankenversicherungs-AG wurde mehrfach auf Herz und Nieren getestet.
Überzeugen Sie sich selbst.
Zu den Testergebnissen
Das Prinzip der privaten Krankenversicherung (PKV)
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es nur freiwillg Versicherte. Personen mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder Selbstständige und Freiberufler können die Vorteile eine privaten Krankenversicherung ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens nutzen. In der PKV bemisst sich der zu zahlende Beitrag nach Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht und Umfang der versicherten Leistung. Für jede zu versichernde Person wird in der PKV ein separater Vertrag abgeschlossen.
Generell gilt, dass je früher Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, umso günstiger ist Ihr monatlicher Beitrag.
Krankenversicherung für den Ehepartner
In vielen Fällen ist es so, dass Ihr Ehepartner im eigenen Betrieb mitarbeitet. Durch einen sogenannten "Ehegatten-Arbeitsvertrag" ist in der Regel ein ordentliches Arbeitsverhältnis begründet, wodurch der Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Durch eine private Zusatzversicherung kann der gesetzliche Schutz komfortabler gestaltet werden.
Private Zusatzversicherung
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Unsere Produkte
Für Sie und Ihren Betrieb
Für Sie und Ihre Familie
Für Ihre Mitarbeiter
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