LVM
Produkthaftpflicht in der Landwirtschaft

Der Landwirt als Erzeuger: Produkthaftpflicht

Kommt es durch ein landwirtschaftliches Produkt zu einem Personen- oder Sachschaden, haftet der Landwirt als Erzeuger für den Schaden. Schützen können Sie Ihr Betriebsvermögen durch eine Produkthaftpflicht.

Produkthaftpflicht inklusive bis zur Höhe der Grunddeckungssumme

Man unterscheidet zwischen konventioneller und Erweiterterter Produkthaftpflichtversicherung. Die konventionelle Produkthaftpflicht ist bei der LVM bis zur Höhe der Grunddeckungssumme in der land- und forstwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht enthalten. Hier 2 Beispiele für Versicherungsschutz:

  • Ein landwirtschaftlicher Betrieb liefert Eier, die wegen einer defekten Kühlanlage verdorben sind. Mehrere Abnehmer erkranken an Salmonellen.
  • Ein Betrieb verkauft Milch an eine Molkerei, die mit Hemmstoffen belastet ist. Die Milch wird, wie üblich, mit den Lieferungen anderer Betriebe vermischt. Bei Feststellung des Schadens muss der gesamte Tankinhalt vernichtet werden.

Besondere Risiken erfordern besonderen Schutz

Wir empfehlen Ihnen in der Regel, sich pauschal mit 5 Millionen Euro gegen Personen- und Sachschäden abzusichern. Ein höherer Schutz durch eine Erweiterte Produkthaftpflicht ist zu empfehlen, wenn

  • Sie für Ihre Produkte Eigenschaften zusichern,
  • Ihre Produkte von anderen Unternehmen weiter be- oder verarbeitet werden,
  • Ihre Produkte von anderen Unternehmen zur Produktion, Be- oder Verarbeitung von Sachen verwendet werden.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem LVM-Servicebüro in Ihrer Nähe auf. Dort berät man Sie gern.

Sonderfall: Vermögensschaden als Folge mangelhafer Produkte – Schutz über Erweiterte Produkthaftpflicht

Beispiel: Ein Landwirt mästet Schweine mit einem falschen Futteröl. Das Fleisch ist nach dem Schlachten und der Weiterverarbeitung nicht zum Verzehr geeignet. Der Abnehmer macht Schadenersatz geltend für die Transportkosten, die Schlachtung und die Verarbeitung.

Insbesondere wenn Ihre Produkte mit Produkten der Abnehmer oder Dritter vermischt oder verarbeitet werden und aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr getrennt werden können, kann ein Vermögensschaden die Folge eines mangelhaften Produkts sein. Um sich gegen solche Fälle abzusichern, wird zusätzlich zur Betriebshaftpflicht eine Erweiterte Produkthaftpflicht benötigt. Nach Rücksprache mit dem LVM-Servicebüro können Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden aus der Produkthaftung erhöhen.

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