Unternehmer, Betriebsinhaber aber auch Privatpersonen, Gemeinden und Kommunen müssen bestimmte Verkehrssicherungspflichten erfüllen. Doch was versteht man eigentlich darunter?
Schadenersatzpflicht von Unternehmern
Jeder, der ein Unternehmen leitet, weiß, dass dies mit einer Vielzahl von Gefahrenlagen einhergeht. Dazu gehört auch, dafür zu sorgen, dass kein Besucher oder Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände zu Schaden kommt. Doch was, wenn dies doch einmal passiert? Die Grundlage für die Schadenersatzpflicht ist in § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Darin ist festgelegt, dass Geschädigte einen Anspruch auf Schadenersatz durch den Verursacher haben. Bei Personenschäden geht es oft um die Übernahme von Kosten für Ärzte und Krankenhäuser, Reha-Maßnahmen und Schmerzensgeld.
Für einen optimalen Versicherungsschutz empfehlen wir:
Gerade bei Personenschäden gehen die erhobenen Ersatzansprüche oft in die Millionenhöhe. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich pauschal mit 5 Millionen Euro gegen Personen- und Sachschäden zu versichern.
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Grundstückseigentümer müsssen gewährleisten, dass die Wege auf dem Betriebsgelände eben und gefahrlos begehbar sind. Besucher dürfen nicht durch Unebenheiten im Boden, nasse Platten, Glätte, offene Schächte, Kabel oder anderes zu Schaden kommen.
Streu- und Räumungspflichten im Winter liegen grundsätzlich in der Verantwortung des Grundstückseigentümers. Bei öffentlichen Wegen und Plätzen, die der Gemeinde oder der Stadt gehören, gibt es oft Sonderregelungen. Die Streu- und Räumungspflichten hierfür werden gerne auf die Anlieger übertragen. Gleiches gilt für Vermieter und Verpächter, die die Pflichten zur Verkehrssicherung auf den Mieter oder Pächter abwälzen.
Die Verkehrssicherungspflicht beschränkt sich nicht alleine auf das Betriebsgelände. Wenn Sie Baustellen oder Arbeitsstätten außerhalb Ihres Betriebsgrundstücks betreiben, müssen Sie auch dort dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Dazu gehören beispielsweise abzudeckende Schächte oder die sichere Befestigung von Reklameschildern, damit sie sich bei Sturm nicht lösen und Menschen oder Sachen zu Schaden kommen.