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Betriebsunterbrechung

Betriebsunterbrechung

So mancher Landwirt steht vor dem Ruin, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie beispielsweise ein Brand sein Lebenswerk zerstören.

Doch nicht nur der Sachschaden sondern vor allem der folgende Unterbrechnungsschaden stellt ein hohes finanzielles Risiko dar.

Ein Beispiel:

Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kam es zu einem Feuer durch einen technischen Defekt.
Ein Kuhstall und ein Schweinestall brannten nieder. Auch die Tiere fielen dem Feuer zum Opfer. Darüber hinaus wurden diverse sonstige Betriebseinrichtungen beschädigt.

Folgender Betriebsunterbrechnungsschaden entstand:

  • Durch den Wiederaufbau des Kuhstalls konnten für einige Zeit keine Kühe untergebracht werden. Daraus resultierten Milchgeldverluste.
  • Verluste durch nicht verkaufte Kälber.
  • Durch die Beschädigung des hofeigenen Schleppers musste ersatzweise ein Schlepper gemietet werden.
  • Futter musste zugekauft werden.
  • Im neuen Kuhstall war die Milchleistung deutlich gemindert.


Die Gefahr einer Betriebsunterbrechung wird oft unterschätzt. Tritt sie dann ein, führt das zu fehlenden Einnahmen und Liquiditätsengpässen und im Extremfall zur Insolvenz.

Das gibt es nur bei der LVM!

Unterversicherungsverzicht ohne Summenbegrenzung. Als einziger in Deutschland tätiger Versicherer verzichtet die LVM im Schadenfall auf die Einrede einer Unterversicherung – und zwar ohne Summenbegrenzung, sofern die Versicherungssumme von uns ermittelt wurde.

Wir sind für Sie da.

Höhe des Unterbrechungsschadens

Der Betriebsunterbrechungsschaden entspricht dem entgangenen Deckungsbeitrag.
Der Deckungsbeitrag ist der Erlös abzüglich produktionsabhängiger Kosten. Wir haften für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Schadeneintritt.

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