Im Straßenverkehr verunglücken jährlich mehr als eine halbe Million Menschen – oftmals der Fahrzeugführer selbst.
Kann niemand für die Unfallfolgen haftbar gemacht werden z.B.:
- wenn ein Reh vor das Fahrzeug läuft oder
- der Unfallgegner Unfallflucht begeht und weder haftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist,
dann erhält der Fahrer nichts.
Sorgen Sie mit der Insassen-Unfallversicherung vor für Ihre Fahrer und die Insassen in Ihren Fahrzeugen.
Insassen-Unfallversicherung
Bei Unfallverletzungen zahlen wir unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat und ob andere Entschädigungsleistungen gezahlt werden.
Unser Versicherungsschutz gilt auch beim Ein- und Ausssteigen, bei der Reparatur oder – besonders wichtig im Gewerbe – beim Be- und Entladen.
Wichtiger Hinweis:
Für Berufsfahrer bzw. Berufsbeifahrer müssen besondere Unfallversicherungen abgeschlossen werden.