Schon heute an morgen denken
Viele Existenzgründer haben in der Gründungsphase nur ein vorrangiges Ziel: Die Firma soll erfolgreich sein.
Gedanken an die eigene Altersvorsorge werden oft zurückgestellt. Eine riskante Entscheidung, denn wer nicht rechtzeitig vorsorgt, kann später seinen Lebensstandard nicht halten.
Dabei wäre gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Weichen für eine sorglose Zukunft im Alter zu stellen.
Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge werden vom Staat gefördert und lassen sich teilweise steuerlich geltend machen.
Hätten Sie Anspruch auf eine Riester-Rente?
Was die wenigsten Selbstständigen wissen: Anspruch auf die Förderung hat jeder, der mit einer förderberechtigten Person verheiratet ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn Ihr Ehepartner sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, und sei es im eigenen Betrieb. Einen Anspruch haben aber auch z. B. Landwirte, versicherungspflichtige Selbstständige oder rentenversicherungspflichtige Künstler.
Basis-Rente (Rürup-Rente)
Besonders für Selbstständige eine interessante Form der Altersvorsorge, denn: Bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten lassen sich steuermindernd geltend machen. Im Jahr 2013 sind davon 76 Prozent abzugsfähig.
Kapital-Lebensversicherung als clevere Kombination
Mit dem Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung können Sie mehrere Ziele gleichzeitig abdecken. Einerseits dient Sie Ihrer privaten Altersvorsorge. Andererseits können Sie damit z. B. Ihren Partner absichern oder die Lebensversicherung als Sicherheit für einen Kredit abtreten.