Gewerbe-Kombi-Rechtsschutz
Die Gewerbe-Rechtsschutzversicherung schützt, was Sie sich hart erarbeitet haben. Sie hilft Ihnen als Unternehmer, Ihre berechtigten Ansprüche bei Rechtsstreitigkeiten durchzusetzen.
Auf folgende Leistungsbausteine in der Grunddeckung sollten Sie achten:
RechtsschutzPlus mit erweitertem Strafrechtsschutz
Um Ihnen umfassenden Schutz zu bieten, enthält die Rechtsschutzversicherung der LVM bereits Bausteine und Extras, auf die viele nicht verzichten möchten. Für Kostenbewusste, denen ein Basisschutz ausreicht: Die Plus-Leistungen inklusive erweitertem Strafrechtsschutz können Sie abwählen und Beitrag sparen.
Arbeitsrechtsschutz für Arbeitgeber
Wie Sie bei Kündigungsschutzklagen und Auseinandersetzungen wegen Arbeitszeugnissen wirksame Unterstützung erhalten. Wenn Sie keine Angestellten haben, können Sie diesen Baustein abwählen.
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Egal ob ungerechtfertigte Gebühren der Gemeinde oder Schäden am Betriebseigentum durch Bautätigkeiten in der Nachbarschaft. Hier ist anwaltliche Beratung unverzichtbar. Dieser Baustein ist optional. Um Beitrag zu sparen, können Sie ihn abwählen.
Rechtsberatung – unbürokratisch und schnell
Unsere Anwalts-Hotline hilft Ihnen, wenn es schnell gehen soll. Unter 0800-7020 123 erhalten Sie sofort und unbürokratisch Hilfe im Rechtsschutzfall – kostenfrei und ohne Anmeldung.
Steuerrechtsschutz vor Gerichten
Damit muss man immer rechnen: Das Finanzamt verklagt Sie auf Steuernachzahlung, obwohl Sie Ihre Steuererklärung pünktlich mit allen Belegen eingereicht haben. Da kann nur noch ein Fachanwalt für Steuerrecht weiterhelfen.
Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
Exklusiv bei uns, bei Streit um die Erteilung oder den Entzug der Gewerbeerlaubnis: Wenn es um Ihre Existenz geht, sollten Sie sich von einem kompetenten Fachanwalt vertreten lassen.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Beispiel: Reparaturen an Betriebsfahrzeugen oder Gebäudebestandteilen wurden mangelhaft ausgeführt. Mit dem Schadenersatz-Rechtsschutz setzen Sie Ihre berechtigten Ansprüche bei Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden durch.