Die Riester-Rente bei der LVM:
Wir denken an Sie
Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf und dank der Förderung für viele eine gute Vorsorge. Das sagt auch die Zeitschrift Capital (Heft 10/2012).
Unser Zulagenservice
Wir sagen Ihnen, ob und wie Sie die vollen staatlichen Zulagen erhalten. Wir helfen Ihnen dabei, ev. Steuervorteile mit der Riester-Rente zu nutzen.
Wir kümmern uns darum, dass Sie als Riester-Kunde Jahr für Jahr die maximale staatliche Förderung erhalten. Damit setzen wir branchenweit Maßstäbe.
Privat-RentePlus und Fonds-RentePlus
- Privat-RentePlus: Eine klassische, auf Sicherheit ausgerichtete Kapitalanlage Ihrer Beiträge. Ansammlung der Gewinnanteile mit festen Zinsen und mit taggenauer Verzinsung. Die Gesamtverzinsung für das Jahr 2013 beträgt 3,75 Prozent.
- Fonds-RentePlus: Ein Teil Ihres Beitrags fließt in Investmenstfonds – bei gleichzeitiger Kapitalerhaltungsgarantie. Anlage der Gewinnanteile in Fonds der LVM-Fonds-Familie. Die Auswahl der Fonds treffen Sie und bestimmen damit die Anlagestrategie.
In der Ansparphase legen wir die Beiträge und die staatlichen Zulagen Gewinn bringend an, damit Ihr Vermögen sicher und chancenreich wächst. Zu Beginn der Rentenphase errechnen wir die Höhe Ihrer lebenslangen Rente. Sie ergibt sich aus diesem Geld und steigt Jahr für Jahr.
Wie hoch sind die jährlichen Zulagen der Riester-Rente?
Die staatliche Zulage ist abhängig vom Familienstand, von der Anzahl und dem Geburtsjahr der Kinder und vor allem von der Höhe des Eigenbeitrags.
Mehr zu den staatlichen Zulagen der Riester-Rente
Riester-Renten-Rechner
Unser Riester-Renten-Rechner ermittelt schnell, wie viele Zulagen und Steuervorteile Sie vom Staat erhalten. Berechnen Sie selbst Ihre eigene Förderung oder fragen Sie in Ihrem LVM-Servicebüro nach.
Riester-Renten-Rechner
Gründe, warum Sie jetzt handeln sollten
Nutzen Sie die Vorteile
Sicher
- Lebenslang sichere Rente als Zusatzeinkommen
- Zuverlässiger Rentenfaktor (je 1.000 Euro angesammelten Vermögen)
- Garantierte Kapitalerhaltung für Beiträge und Zulagen
- Vermögen ist in der Ansparphase Hartz-IV gesichert
- Zugesicherte Mindestverzinsung für die gesamte Vertragsdauer
- Bei Tod vor Rentenbeginn kann der überlebende Ehepartner das angesparte Geld samt der Fördermittel erhalten
Einfach- Einmaliger Antrag für die Dauerzulage
- Extra Zulagen-Service der LVM Versicherung für die bestmögliche Förderung
Flexibel- Sie können in verschiedener Höhe bis 2.100 Euro je Jahr Beiträge einzahlen. Sie können auch gesonderte Zahlungen leisten oder mit den Zahlungen aussetzen.
- Rentenbeginn zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr frei wählbar
- Bis zu 30 Prozent des Geldes zu Rentenbeginn auszahlbar
- Auch für Wohn-Riester geeignet
Renditestark- Attraktive Verzinsung von z. B. 3,75 Prozent in 2013
- Hohe staatliche Zulagen
- Zusätzliche Steuervorteile durch den Abzug von Sonderausgaben möglich
Wem nutzt die Förderung?
Personen, die die Riester-Rente nutzen können
Anspruch auf staatliche Förderung haben alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder im Alter eine Pension erhalten. Dazu zählen zum Beispiel:
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Landwirte
- Versicherungspflichtige Selbstständige
- Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Personen in der Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung (max. 3 Jahre je Kind)
- Nicht erwerbsmäßig arbeitende Pflegepersonen
- Personen, die Wehrdienst oder Zivildienst leisten
- Geringfügig Beschäftigte (in 450-Euro-Jobs). Voraussetzung: Sie stocken die Beiträge des Arbeitgebers durch eigene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung auf.
- Behinderte, die in anerkannten Werkstätten beschäftigt sind
- Beamte, Richter, Soldaten, Amtsträger
- Personen, die vor dem jetzigen Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung in der LAK versicherungspflichtig waren
- Beamte mit einer vollen Pension wegen Dienstunfähigkeit
- Rentenversicherungspflichtige Künstler (Künstlersozialkasse)
Ehepartner können auch "riestern"
Nicht förderfähige Ehepartner von förderberechtigten Versicherten erhalten die sogenannte "abgeleitete Zulagenberechtigung".
Bedingung: Beide Ehegatten schließen jeweils einen eigenen Vertrag ab.
Die Riester-Rente macht's möglich
4 Beispiele für eine Riester-Förderung
An 4 Beispielen zeigen wir Ihnen, wie sich die staatliche Riester-Förderung – seien es Zulagen oder Steuervorteile oder beides – für Familien mit Kindern, Gutverdienende, Azubis und Beschäftigte in Mini-Jobs auswirkt.
Gutverdienende nutzt Steuervorteil
Claudia ist 41 Jahre, leitende Angestellte, ledig. Ihr Brutto-Jahreseinkommen beträgt 60.000 Euro.
Und das kommt am Ende dabei heraus:
Claudia spart insgesamt 50.596 Euro selbst an und erhält in dieser Zeit 3.850 Euro an Zulagen und 19.188 Euro an Steuervorteilen. Somit beträgt ihr Nettoaufwand nur 31.408 Euro. Aus den 88.259 Euro Versorgungskapital erhält Claudia ab dem 67. Lebensjahr eine zusätzliche Rente von 461 Euro pro Monat.*
Junge Familie nimmt 908 Euro gerne an
Michael und Sandra sind beide 35 Jahre, Angestellte und verheiratet. Sie haben 2 Kinder, Lukas ist 5 Jahre und Anna ist 1 Jahr alt. Michaels Brutto-Jahreseinkommen beträgt 35.000 Euro, das seiner Frau Sandra 20.500 Euro.
Und das kommt am Ende dabei heraus:
Michael und Sandra sparen bei unverändertem Einkommen bis zum 67. Lebensjahr gemeinsam 47.984 Euro an und erhalten 22.748 Euro an Zulagen und 2.976 Euro an Steuervorteilen. Aus den 129.172 Euro Versorgungskapital erhält Michael monatlich eine zusätzliche Rente von 426 Euro und Sandra von 238 Euro.*
Mini-Jobberin kann 639 Euro gut gebrauchen
Stefanie ist 30 Jahre und hat einen Mini-Job auf 450-Euro-Basis. Durch die Eigenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung hat sie einen unmittelbaren Anspruch auf die Riesterförderung. Sie hat 2 Kinder, Leonie ist 4 und Tim ist 6 Jahre alt.
Und das kommt am Ende dabei heraus:
Stefanie spart im Laufe der Zeit insgesamt 2.252 Euro selbst an und erhält 15.359 Euro an Zulagen. Bei 40.756 Euro Versorgungskapital kann sie sich ab dem 67. Lebensjahr auf eine zusätzliche Rente von 207 Euro pro Monat freuen.*
Azubi lässt sich jährlich 154 Euro schenken
Jan ist 19 Jahre, ledig und Auszubildender. Sein Brutto-Jahreseinkommen beträgt 6.500 Euro.
Und das kommt nach 3 Jahren dabei heraus:
Jan spart in den 3 Jahren seiner Lehre insgesamt 272 Euro selbst an. Dafür erhält er 662 Euro Zulagen vom Staat (3 x 154 Euro Grundzulage und 200 Euro Berufseinsteigerbonus). Damit legt Jan den Grundstock für eine staatliche Zusatzrente. Denn die Einzahlungen und die staatliche Förderung werden mit seinem Einkommen steigen. Zudem profitiert er – dank der langen Laufzeit – besonders stark vom Zinseszinseffekt.
*Die Angaben zur Gewinnbeteiligung in diesen Beispielen wurden nach den für 2013 erklärten Gewinnanteilsätzen gerechnet, die für die Zukunft nicht garantiert werden können. Für das Jahr 2013 beträgt die Gesamtverzinsung 3,75 Prozent.