Risiko Tierseuche
Ihre Tiere sind Ihr vierbeiniges "Betriebskapital".
Wie Hof und Fahrzeuge sind sie vielfältigen Gefahren ausgesetzt, die für Sie existenzbedrohend sein können.
Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen des Verlusts Ihres Tierbestandes, insbesondere durch anzeigepflichtige Tierseuchen.
Umfang Ihrer Ertragsschadenversicherung
Wer ist versichert?
Versichert ist Ihr Tierbestand an Schweinen und Rindvieh.
Was ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb oder Gewerbebetrieb gegen den Ertragsschaden Ihres Tierbestandes als Folge von anzeigepflichtigen Tierseuchen.
Auf Ihren Wunsch hin erstreckt sich der Schutz auch auf
- Unfälle in Ihrem Tierbestand
- Diebstahl in Ihrem Tierbestand
- akuten Botulismus
Nur bei der LVM: Unterversicherungsverzicht ohne Summenbegrenzung
Als einziger in Deutschland tätiger Versicherer verzichtet die LVM im Schadensfall auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Voraussetzung: Wir ermitteln die Versicherungssumme für Sie.
Fachkundige Beratung zu allen Fragen rund um den finanziellen Schutz gegen Tierseuchen erhalten Sie im LVM-Servicebüro in Ihrer Nähe.
LVM-Servicebüro in Ihrer Nähe
Wann greift der Versicherungsschutz?
Eine wesentliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass eine Seuche gemäß geltender Vorschriften festgestellt und behördliche Maßnahmen über Ihren Tierbestand verhängt wurden.
Weitere Voraussetzungen
- Ihr Tierbestand muss vor Abschluss der Versicherung seuchenfrei gewesen sein und keinen tierseuchenrechtlichen Bekämpfungsmaßnahmen unterlegen haben.
- Wenn Ihr Tierbestand auf bestimmte Seuchen gezielt untersucht wurde, muss das Ergebnis der letzten amtlichen Untersuchung negativ oder unverdächtig gewesen sein.
Fragen zum Schutz Ihres Tierbestandes gegen Seuchen beantwortet Ihnen gern das LVM-Servicebüro in Ihrer Nähe.
Dort erhalten Sie auch Ihr unverbindliches Angebot.
Wo schützt die Ertragsschadenversicherung?
Versicherungsschutz besteht für Ihre Betriebsstellen auf Grundstücken in der Bundesrepublik Deutschland.
Dauer der Entschädigung
Wir ersetzen Ihnen Ihren Ertragsschaden für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten ab Eintritt des Schadenereignisses.
Umfangreicher Schutz über den Wert der Tiere hinaus
Die Tierseuchenkasse zahlt Ihnen nur einen Teil Ihres Schadens in Form des Tierwerts. Sie erhalten jedoch keine Entschädigung für entgangene Gewinne wie zum Beispiel Erträge aus Milchgeldern oder aus Verkäufen von Schweinen.
- Mit der Ertragsschadenversicherung ist das Risiko einer anzeigepflichtigen Tierseuche für Sie kalkulierbar. Schäden durch Keulung Ihres Tierbestandes sowie dem Verhängen von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten sind versichert.
- Sofort nach Aufhebung der behördlichen Maßnahmen können Sie wieder mit Ihrer Produktion beginnen.
- Ihr Schutz umfasst alle anzeigepflichtigen Tierseuchen, auch solche, die heute noch nicht bekannt sind.
Nur bei uns
Unterversicherungsverzicht ohne Summenbegrenzung
Als einziger in Deutschland tätiger Versicherer verzichtet die LVM im Schadensfall auf die Anrechnung einer Unterversicherung ohne Summenbegrenzung.
Voraussetzung: Wir ermitteln die Versicherungssumme für Sie.