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Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
Fragen und Antworten rund um die betriebliche Altersversorgung.
- Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus. Jeder muss zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen.
- Die betriebliche Altersversorgung ist besonders attraktiv, weil sie steuerlich stark gefördert wird.
- Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und kann so von seinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen.
Die betriebliche Altersversorgung wird immer vom Arbeitgeber zugesagt. Sie ist zum Schutz der Arbeitnehmer im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) besonders geregelt. Der Gesetzgeber hat ein großes Interesse am Ausbau der betrieblichen Altersversorgung und fördert diese daher besonders.
- Erstens ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung zu erfüllen.
- Zweitens steigert die betriebliche Altersversorgung die Attraktivität seines Unternehmens für seine Mitarbeiter und neue Bewerber.
Wenn der Arbeitgeber nur den Rahmen für die Entgeltumwandlung zur Verfügung stellt: Nein. Er spart vielmehr Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Durchführungsweg hat er allerdings geringfügige Beiträge zur Insolvenzsicherung zu zahlen (bei der Direktversicherung nicht).
Wenn der Arbeitgeber hingegen eine bAV zusätzlich zum Gehalt anbieten will, zahlt er auch eigene Beiträge in die bAV – allerdings aufgrund der starken Förderung mit einem wesentlich höheren Wirkungsgrad als bei einer Gehaltsauszahlung. Und wenn er eine bAV statt einer Gehaltserhöhung einrichtet, so gibt es nur Gewinner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Nur minimal: Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel die LVM-Direktversicherung wählt, so überweist er uns die Beiträge in einer Summe – die Betreuung und Beratung der Mitarbeiter übernehmen wir.
Nur die Direktversicherung, der Pensionsfonds und die Pensionskasse.
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