Unsere Highlights:
Sofortschutz nach Abschluss
Schneller Rat inklusive
Gutes Preis-Leistungsverhältnis
Mit unserem Verkehrsrechtsschutz sind Sie und alle mitversicherten Personen als Teilnehmer im Straßenverkehr geschützt. Der Schutz gilt unabhängig davon, ob Sie in einem Fahrzeug, als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind. Außerdem sind alle berechtigten Fahrer Ihrer genannten Fahrzeuge abgesichert. Bei Streitigkeiten im Straßenverkehr sind Sie mit uns auf der sicheren Seite.
LVM-Rechtsschutz übernimmt die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten eines Rechtsstreits für Sie. Das sind z. B. Anwalts- und Gerichtskosten, Gebühren für Gutachten, ein zinsloses Darlehen für eine Strafkaution oder eine Erstberatung:
Bei Personen- und Sachschäden
Vertrags- und Sachenrecht
Bußgelder, Fahrverbote und Co.
Services bei allen Rechtsfragen im Verkehrsbereich
Wählen Sie zwischen der klassischen Grundabdeckung oder Premiumleistungen mit maximaler Deckung.
oder
Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Beginnt der Versicherungsschutz innerhalb von zwei Wochen nach der Zulassung des gemeldeten Kfzs besteht bei der LVM-Rechtsschutzversicherung Kostenschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Kauf- oder Leasingvertrag.
Egal, ob mit dem Rad, zu Fuß, mit einem Auto oder einem anderen Fahrzeug: Grundsätzlich ist der preiswerte Schutz für jeden sinnvoll, der am öffentlichen Verkehr teilnimmt.
In versicherten Fällen, ja. Im Rahmen unseres Tarifs MeinPremium können Sie sich auch in Fällen, die nichts mit dem Verkehrsbereich zu tun haben über die Anwalts-Hotline beraten lassen.
Bei der LVM können Sie die Versicherung für den Verkehr auch ohne Wartezeit abschließen.
Entscheidend für die Beitragshöhe sind unter anderem Tarifwahl, die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung und auch, ob Sie sich für den Tarif MeinPremium entscheiden. Ihren individuellen Preis können Sie auf dieser Seite ganz einfach berechnen und auf Wunsch den Vertrag online abschließen. Bei Beratungsbedarf, z. B. wegen mehrerer Vorschäden, wenden Sie sich gerne an die LVM-Versicherungsagentur in Ihrer Nähe.
Die Versicherung gilt sowohl für den Halter als auch für den Fahrer des Fahrzeugs. Ebenso sind auch alle Mitfahrer der gemeldeten Fahrzeuge abgesichert.
Immer dann, wenn es rund um den Kauf zum Streit mit dem Vertragspartner kommt, können Sie sich bei unserer Anwaltshotline kostenfrei unter der Rufnummer 0800 7020123 (täglich von 8 bis 24 Uhr) rechtlich beraten lassen. Lässt sich die Situation nicht lösen, empfehlen wir auf Wunsch eine qualifizierte Anwaltskanzlei und übernehmen die Kosten sowohl bei einer außergerichtlichen Erledigung als auch bei einem Gerichtsverfahren. Sollten Sie vor Gericht verlieren, übernehmen wir auch die Ihnen auferlegten Kosten der Gegenseite. Sofern bei Ihrem Rechtsschutzfall innerhalb eines Verfahrens ein Gutachten erforderlich sein sollte, übernehmen wir auch diese Kosten.
Ja. Die rechtliche Absicherung im Verkehr gilt für die Teilnahme am Straßenverkehr. Beispielsweise gilt sie für Mieter eines Autos, Fahrer eines geliehenen Kfzs oder E-Fahrzeugs, als Mitfahrer, Fußgänger, Radfahrer oder Fahrer eines Pedelecs oder E-Rollers.
Wir haben den früheren Fahrer-Rechtsschutz in die Versicherung integriert. Mit unserer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auch als Fahrer umfassend geschützt.
Ja. Der Rechtsschutz gilt sowohl im Verkehr im europäischen Ausland als auch weltweit.