Wichtige Hinweise:
Es wird
keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für
eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes
ist ausgeschlossen.
Die Bußgeldbeträge gelten für
Pkw, Motorräder und bei fahrlässiger Begehungsweise sowie für die
jeweiligen
Grundtatbestände.
Die angegebenen Werte und weitere Folgen können sich in besonderen
Fällen erhöhen, insbesondere bei
Gefährdung.
Bei
Vorsatz (Neu ab 01.02.2009) können sich diese Bußgelder zusätzlich noch einmal verdoppeln.
Bei
Fahranfängern mit Führerschein auf Probe kann stets die Fahrerlaubnis gefährdet sein.
Hier noch ein weiterer nützlicher
Link zum Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).
BMVBS-Bußgeldkatalog